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Steuerreform 2015/2016 Österreich

2015/12/22

Der Großteil der Steuerreform 2015/2016 tritt mit 1.1.2016 in Kraft.

In der Folge seien die wesentlichsten Änderungen angeführt.

Das Tarifmodell wird geändert, wie bisher bleiben Einkünfte bis EUR 11.000 p.a. steuerfrei, der 50% Steuersatz greift erst ab EUR 90.000 (statt bisher EUR 60.000). Dazwischen gibt es 7 statt wie bisher 4 Stufen, womit relativ niedrige Einkommen entlastet werden sollen.

Ab einem Einkommen von 1 mio EUR p.a. beträgt der Grenzsteuersatz 55%.

Eine wesentliche Änderung betrifft den Sachbezug auf die Privatnutzung von Dienstwägen.

Ab 2016 beträgt der Sachbezug für PKW mit einem CO² Ausstoß von mehr als 130g 2% der Anschaffungskosten, maximal EUR 960 pro Monat, darunter beträgt er 1,5%.

Einlagenrückzahlungen werden eingeschränkt. Sind operative Gewinn in einer Kapitalgesellschaft vorhanden, dann müssen erst diese ausgeschüttet und der Kapitalertragsteuer unterzogen werden, erst danach können Einlagen (kapitalertragsteuerfrei) ausgezahlt werden. Die Neuregelung ist erstmals auf Wirtschaftsjahre, die nach dem 1.8. 2015 beginnen anzuwenden.

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