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Kurzarbeit Österreich Phase 4

Kurzarbeit Österreich Phase 4

2021/03/08

Verlängerung der Corona-Kurzarbeit für Phase 4 vom 1. April bis Ende Juni 2021 gesichert
✔ Die Corona-Kurzarbeit wird zu den im Wesentlichen gleichen Bedingungen wie in der aktuellen Phase 3 weitergeführt, wodurch sich nur geringfügige Änderungen der Sozialpartnervereinbarung ergeben werden.
✔ Die Nettoersatzraten für die Dienstnehmer von 80% bis 90% bleiben unverändert.
✔ Es wird einen noch stärkeren Fokus auf Aus- und Weiterbildung in der Kurzarbeit Phase 4 geben.
✔ Mindestarbeitszeit von 30%, Ausnahmen – z.B. für Betriebe im Lockdown - sind weiterhin möglich.
✔ Es werden auf jeden Fall neue Anträge gestellt werden müssen.

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