Seidlgasse 41/9, A-1030 Wien, Österreich 

Homeoffice Regelung Österreich

Homeoffice Regelung Österreich

2021/04/27

Die arbeits- und sozialrechtlichen Änderungen treten mit 1. April 2021 in Kraft. Wesentlich ist: Das Homeoffice bleibt weiterhin freiwillig. Die Arbeitnehmerin/der Arbeitnehmer hat also auch in Zukunft keinen Rechtsanspruch auf Homeoffice. Andererseits können Arbeitgeberinnen/Arbeitgeber ebenso wenig einseitig verlangen, dass die Arbeit von zuhause aus verrichtet wird. Nach wie vor ist daher eine einvernehmliche Vereinbarung zwischen den Arbeitsvertragsparteien erforderlich. Ergänzende oder abweichende Regelungen können sich weiterhin aus Kollektivvertrag oder Betriebsvereinbarung ergeben.

Homeoffice Regelung Österreich >

let's talk

[@lang.pleasefill]
Kontaktieren Sie uns