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Elektroautos & Steuern Österreich

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2021/06/24

Aktuell steht Vorsteuerabzug für Personenkraftwagen und Kombinationskraftwagen mit einem CO2-Emissionswert von 0 g/km zu. Wird ein Elektroauto in einem Einzelunternehmen überwiegend betrieblich genutzt (> 50%), zählt es zum notwendigen Betriebsvermögen des Unternehmens. Sämtliche Aufwendungen sind Betriebsausgaben. Eine private Nutzung ist in weiterer Folge als Eigenverbrauch anzusetzen. Die private Nutzung ist bei anfallenden Kosten, wie AfA, Reparaturen, Betriebskosten und Finanzierungsaufwendungen zu berücksichtigen.

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