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Coronabedingte Beitragsrückstände Österreich

Coronabedingte Beitragsrückstände Österreich

2021/06/11

Begleichung von ÖGK Beitragsrückständen bis 30.06.2021
Die auf Grund der COVID-19-Pandemie aufgelaufenen Beitragsrückstände aus den Beitragszeiträumen Februar 2020 bis Mai 2021 sind bis spätestens 30.06.2021 zu begleichen.

Ab dem Beitragszeitraum Juni 2021 gelten wieder die herkömmlichen Fälligkeiten und Zahlungsfristen. Die laufenden Beiträge sind dann jeweils bis zum 15. des Folgemonates zu entrichten.

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